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IT-Sicherheit unter Wahrung des Datenschutzes

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die Verabschiedung eines wirksamen IT-Sicherheitsgesetzes ist dringend geboten. Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland erreicht werden. Ziel des Gesetzes ist eine Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und ein verstärkter Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet. Eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür wird es dabei aber nicht geben.

„Die Bundesregierung stimmt derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ab. Die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes ist dringend geboten.

Klar ist für uns, dass es keine anlasslose und unverhältnismäßige Speicherung von Nutzungsdaten für Telemediendiensteanbieter geben wird. Die erforderlichen Befugnisse, um Angriffe auf IT-Systeme zu erkennen und diesen begegnen zu können, müssen klar gefasst und auf das technisch wie rechtlich Notwendige beschränkt sein. Hierauf werden wir im Rahmen des bevorstehenden parlamentarischen Verfahrens achten, wenn nötig durch eine Sachverständigenanhörung. Noch befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung. Befürchtungen, das Bundesministerium des Innern plane eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, müssen ausgeräumt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes ein, die aber nicht zulasten des Datenschutzes gehen darf.“

 

Homepage Dr. Johannes Fechner

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